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Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere für alle Verträge gültigen AGB's


1. Vertragspartner

Italian Real Estate Ltd. vermittelt im Namen und auf Rechnung Dritter Ferienimmobilien und Hotelzimmer. Das Vertragsverhältnis entsteht immer nur zwischen dem Eigentümer eines Vermietobjektes und dem jeweiligen Mieter.

Italian Real Estate Ltd. fungiert ausschließlich als Vermittler i.S. eines Handelsvertreters.

Hierzu schließt Italian Real Estate Ltd. im Namen des jeweiligen Vermieters einen Mietvertrag mit dem Mieter. Es gilt als vereinbart, dass ausschließlich der Eigentümer des im Mietvertrag benannten Vermietobjektes für die Vertragserfüllung haftet. Auf Wunsch wird dem Mieter jederzeit sein Vertragspartner mitgeteilt.

Ansprüche jeglicher Art aus dem Vertragsverhältnis entstehen auschließlich zwischen dem Vermieter und dem Mieter.


2. Abschluss des Vertrages für Ferienwohnungen und Häuser

2.1 Mit der Buchung bietet der Mieter Italian Real Estate Ltd. den Abschluss eines Mietvertrages über das von Ihnen ausgewählte Objekt verbindlich an. Die Anmeldung kann online, schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt auch für alle darin benannten Teilnehmer. Für deren Vertragsverpflichtung hat der Mieter als der Vertragspartner der Objekteigentümer wie für seine eigene Verpflichtung einzustehen.

2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme von Italian Real Estate Ltd. im Auftrage des Objekteigentümers zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach wird Italian Real Estate Ltd. dem Vertragspartner eine verbindliche Buchungsbestätigung übersenden.

Kann die Buchungsbestätigung aufgrund eines vom Mieter zu verantwortenden technischen Mangels nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt werden, ist dennoch ein verbindlicher Vertrag zwischem dem Vermieter und dem Mieter entstanden.

Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist darin ein neues Angebot zu sehen, an das sich Italian Real Estate Ltd. für die Dauer von 5 Tagen gebunden hält. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Mieter Italian Real Estate Ltd. innerhalb der Bindungsfrist von 5 tagen die Annahme erklärt und/oder die Anzahlung von 20% des vereinbarten Preises leistet.

2.3 Sonderwünsche und mündliche Abreden betreffend des Mietobjektes oder sonstiger von Italian Real Estate Ltd. zu erbringenden Leistungen sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Der geschlossene Mietvertrag ist unabhängig rechtswirksam von der Erfüllung Sonderwünsche.


3. Abschluss eines Vertrages fürHotelzimmer

3.1 Ein Vertragsabschluss kommt immer nur zwischen dem Hotelbetrieb und dem Mieter zustande. Italian Real Estate Ltd. fungiert ausschließlich als Vermittler i.S. eines Handelsvertreters. Hierzu schließt Italian Real Estate Ltd. im Auftrage des jeweiligen Hotels einen Mietvertrag mit dem Mieter. Es gilt als vereinbart, dass ausschließlich der Hotelbetrieb für die Vertragserfüllung haftet. Auf Wunsch wird dem Mieter jederzeit die genaue Rechtsform, gesetzlicher Vertreter sowie die Adresse des jeweiligen Hotelbetriebs mitgeteilt.


3.2 Bei einer nicht garantierten Reservierung hält das Hotel die Reservierung bis 18:00 Uhr Ortszeit aufrecht. Bei Nicht-Anreise bis 18:00 Uhr Ortszeit wird die Reservierung vom Hotel kostenfrei storniert. Danach besteht für den Kunden kein Anspruch mehr auf Unterbringung. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr Ortszeit erfolgen, ist dem Kunden daher dringend anzuraten, das gebuchte Hotel über die voraussichtliche Ankunftszeit zu informieren.

3.3 Bei einer garantierten Reservierung, d.h. einer durch Italian Real Estate Ltd. bestätigten Reservierung verfällt die Reservierung nicht, das Hotel hält die Reservierung eine Nacht aufrecht.

3.4 Eine verbindliche Hotel Reservierung erfolgt nur durch ausdrückliche Buchungsbestätigung von Italian Real Estate Ltd.. Der Mieter hat Sorge zu tragen, dass ihm die Buchungsbestätigung sowohl als Mail als auch als Fax übermittelt werden kann. Kann die Buchungsbestätigung aufgrund eines vom Mieter zu verantwortenden technischen Mangels nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt werden, ist dennoch ein verbindlicher Vertrag zwischem dem Hotelbetrieb und dem Mieter entstanden.

3.5 Ein Hotel ist berechtigt, bei nicht fristgerechter Stornierung oder Nicht-Anreise einer garantierten Reservierung dem Kunden, gem. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils ausgewählten Hotels, die Übernachtungs- bzw. Stornokosten in Rechnung zu stellen. In der Regel entsprechen die Stornokosten den Übernachtungskosten einer Nacht.

Erscheint der Mieter nicht rechtzeitig in der ersten Nacht und informiert der Mieter weder das Hotel noch Italian Real Estate Ltd. von seiner verspäteten Anreise, behält sich das Hotel das Recht vor, Stornogebühren entsprechend seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berechnen und den Buchungsvertrag ganz oder teilweise zu stornieren. Anspruch auf Erfüllung oder Schadensersatz hat der Mieter in solch einem Fall nicht.

4. Leistungen - Preise

4.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preiskalkulationen im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Buchungsbestätigung. Vorbehaltlich der konkreten Angaben lassen sich grundsätzlich die nachfolgenden Leistungen und Preise beschreiben.

4.2 Die publizierten Preise für die Vermietobjekte sind Tagespreise in der entsprechenden Preisperiode. Soweit in der Objektbeschreibung neben der Anzahl Personen eine Typenbezeichnung angegeben ist, handelt es sich um mehrere gleichartige Wohnungen, Häuser oder Hotelzimmer. In diesem Fall ist im Internet und in der Detailansicht jeweils nur ein Objekt beispielhaft aufgeführt. Innerhalb dieser einzelnen Objekte sind Unterschiede bei ggf. im Text aufgeführten Aktionen möglich. Die Mindestmietdauer beträgt in der Regel 3 Tage (bei Hotels 1 Tag). Je nach Objekt und Saison kann die Mindestmietdauer jedoch hiervon abweichen. An- und Abreisetag werden immer durch die konkrete Buchung bzw. die Buchungsbestätigung vereinbart. Der Anreisezeit kann nur innerhalb der regulären ortsüblichen Geschäftszeit erfolgen.

4.3 In den angegebenen Preisen sind ? sofern nicht anders vereinbart - der gewöhnliche Energieverbrauch sowie die Endreinigung eingeschlossen. In Einzelfällen wird die Energie durch Verbrauchsmessung berechnet; dies ist jedoch in der Leistungsbeschreibung oder in der Preisliste vermerkt. Die Reinigung wird separat berechnet und ist in der Berechnung des Gesamtmietpreises ausgewiesen. Auf mögliche Zusatzleistungen wie Wäsche oder eine mögliche obligatorische Ortstaxe wird im Beschreibungstext hingewiesen, sofern diese berechnet werden. Nicht im Mietpreis enthalten und an Ort und Stelle zu bezahlen sind vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen (z. B. zusätzliche Reinigung, zusätzliche Bettwäsche, Kaminholz, Abholung, usw.).

4.4 Die im Internet, mündlich oder auf der Buchungsbestätigung genannten Infrastrukturen eines Ortes oder eines Mietobjektes (z.B. Transportmittel, Läden, Restaurants, Sportanlagen, Pools, usw.) sind nicht Vertragsbestandteil. Die Vermieter entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten, Umfang und Qualität der zu erbringenden Leistungen. Gleiches gilt für die öffentlichen und privaten Versorgungsbetriebe (wie Wasser- und Elektrizitätswerke). Auch Angaben über Wetterverhältnisse, Wassertemperaturen, Zustand von Stränden, Fahrpläne öffentlicher Verkehrsmittel, medizinische Versorgung, etc. stellen keine Zusicherung dar.

4.5 Sonderangebote und Lastminute Angebote werden auf einer First-Comes-First-Gets Regelung vermietet. Entscheident ist nicht der Zeitpunkt der Buchung sondern der Eingang der Anzahlung.


5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Die im Internet enthaltenen Angaben (Leistungsbeschreibungen, Preise) sind für die Vermieter grundsätzlich bindend. Für deren Erfüllung haftet ausschließlich der jeweilige Vermieter. Italian Real Estate Ltd. haftet nur für grob fahrlässig unrichtige Darstellung bzw. falsche oder unvollständige Objektbeschreibungen. Die Angaben zu den Objekten stammen von den Vermietern. Nachträgliche Veränderungen der Vermietobjekte durch die Vermieter gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters.

5.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden sollten und die von uns für den Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vertraglich zugesagten Leistung nicht erheblich beeinträchtigen. Andernfalls hat der Mieter das Recht, innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Alternativ kann der Mieter die Zurverfügungstellung eines mindestens gleichwertigen Mietobjektes verlangen, wenn Italian Real Estate Ltd. in der Lage ist, ein solches Mietobjekt ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag werden bereits erfolgte Zahlungen umgehend dann rückvergütet, wenn die Abweichung von den zugesagten Leistungen erheblich sind und vom Vermieter zu vertreten sind.

5.3. Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche können sich auschließlich gegen den jeweiligen Vermieter zu richten

5.4 Italian Real Estate Ltd. behält sich im Namen der Vermieter vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung oder Einführung von Steuern oder Abgaben für von uns oder vom Vermieter zu erbringende Leistungen oder einer Änderung der für das Mietobjekt einschlägigen Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Teilnehmer auf den Mietpreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Mietbeginn mehr als 3 Monate liegen.


6. An- und Abreise/ Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes

6.1 Sofern nicht anders in den Unterlagen oder gesondert schriftlich vermerkt, sollte die Anreise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser zwischen 16.00 Uhr und 19.00 Uhr, die Abreise bis 10.00 Uhr erfolgen. Sollte der Vertragspartner später als 19.00 Uhr anreisen, ist Italian Real Estate Ltd rechtzeitig darüber zu informieren.

Kann das Objekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernommen werden, z. B. infolge erhöhten Verkehrsaufkommens, Streiks usw. oder aus persönlichen Gründen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Übergaben außerhalb der regulären oder vereinbarten Übergabezeit können zu Mehrkosten führen und/oder von Italian Real Estate Ltd. oder dem Schlüsselhalter abgelehnt werden. Der nächstmögliche Übergabezeitpunkt ist bei verspäteter Ankunft der dem Anreisetag folgenden Arbeitstag innerhalb der regulären Übergabezeit. Der gesamte Mietpreis gilt auch dann als geschuldet, wenn der Mieter das Objekt vorzeitig verlässt.

6.2 Die Verlängerung des Aufenthalts ist rechtzeitig mit Italian Real Estate Ltd. abzustimmen.

6.3 Nimmt dein Mieter Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch, so wird sich Italian Real Estate Ltd. bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung vertragliche, gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Erstattung bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen besteht nicht.


7. Rücktritt/ Umbuchungen/ Ersatzperson bei Wohnungen und Häusern

7.1 Der Mieter ist jederzeit vor Reisebeginn zum Rücktritt berechtigt. Maßgebend für die Höhe der anfallenden Rücktrittsgebühren ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Italian Real Estate Ltd. Im Zweifelsfall muss der Nachweis des Zugangs vom Mieter erbracht werden. Eine Rücktrittserklärung gegenüber dem Vermieter ist nur gültig, wenn Italian Real Estate Ltd. gleichzeitig vom Rücktritt durch den Mieter informiert wird.

Der Rücktritt (Stornierung) einer bestätigten Reservierung zieht Stornierungskosten nach sich. Wenn die Reservierung einer Wohnung oder eines Hauses bereits bestätigt ist, d.h. ein Mietvertrag entstanden ist und die Anzahlung eingegangen ist, werden Stornierungskosten berechnet.

Diese Kosten hängen vom Zeitpunkt ab, wann die Reservierung storniert wird.

Die Stornierungskosten sind folgende:

  1. Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn -> 40Euro Bearbeitungsgebühr
  2. Stornierung von 59 bis 43 Tage vor Mietbeginn -> 50% der angezahlten Summe
  3. Stornierung ab 42 Tage vor Mietbegin -> keine Rückerstattung der angezahlten Summe

7.2 Bis zum Beginn der Mietzeit kann der Mieter verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt (Ersatzmieter). Italian Real Estate Ltd. ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, wenn seiner Teilnahme besondere Mieterfordernisse, vertragliche Vereinbarungen, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

7.3 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der vertragliche Mietere und der Dritte als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7.4 Sofern der Mieter einen geeigneten Ersatzmieter stellt oder eine Weitervermietung durch Italian Real Estate Ltd. erfolgt, entfallen die Rücktrittskosten für den Zeitraum der Weitervermietung.

7.5 Die Rücktritts- und stornoregelungen bei der Buchung von Hotelzimmern sind unter Punkt 3 erschöpfend geregelt.


8. Höhere Gewalt / Einschränkungen

Beide Vertragspartner, der Mieter und der Vermieter, sind berechtigt, vom Vertrag vor Mietbeginn zurückzutreten oder den Vertrag nach Mietbeginn zu kündigen, wenn bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände, wie z.B. Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, plötzlich eintretnde Verschlechterung des Mietobjektes, behördliche Verbote oder Einschränkungen, etc. den Aufenthalt im Mietobjekt unmöglich machen, erheblich beeinträchtigen, erschweren oder gefährden.

Bereits bezahlte Mieten werden zurückbezahlt. Sowohl der Vermieter als auch Italian Real Estate Ltd. können jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Weder der Vermieter noch Italian Real Estate Ltd. können verpflichtet werden Ersatz zu stellen oder Schadensersatz leisten zu müssen.


9. Pflichten des Vertragspartners

9.1 Der Vertragspartner sowie die übrigen Teilnehmer haben das Mietobjekt, sein Inventar und ? sofern vorhanden ? die Gemeinschaftseinrichtungen sorgfältig zu behandeln. Etwaig bestehende Hausordnungen sind zu beachten, insbesondere ist Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen.

9.2 Der Vertragspartner hat bei Schlüsselübergabe durch den Schlüsselhalter eine angemessene Kaution zu leisten. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet.

9.3 Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten Zahl von Personen belegt werden. Zusätzliche Personen können von Italian Real Estate Ltd. abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden.

9.4 Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Vertragspartners und nicht in der Endreinigung inbegriffen. Erfolgt diese nicht oder nicht ordnungsgemäß, ist der Vermieter berechtigt, die zur Durchführung der Endreinigung notwendigen Kosten in Rechnung zu stellen und von der Kaution in Abzug zu bringen.

9.5 Verursacht der Vertragspartner oder ein Teilnehmer einen Schaden am Mietobjekt, ist dieser unverzüglich dem Schlüsselhalter, Italian Real Estate Ltd. oder dem Vermieter zu melden. Er haftet für alle von ihm oder den übrigen Teilnehmern während der Mietzeit verursachten Schäden.


10. Mängelanzeige

10.1 Der Mieter verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere besteht die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich beim Schlüsselhalter, Italian Real Estate Ltd. oder beim Vermieter anzuzeigen.

10.2 Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Sollte sich das Vermietobjekt nicht in vertragsgemäßem Zustand befinden oder der Mieter oder ein anderer Teilnehmer einen Schaden erleiden, so kann der Mieter vom Vermieter Abhilfe verlangen. In diesem Fall hat der Mieter sich als Vertragspartner unverzüglich an den Vermieter mit der Bitte um Abhilfe zu wenden. Ist Ihm dieser nicht bekannt so mus der Mieter sich unverzüglich an den Schlüsselhaltern oder Italian Real Estate Ltd. wenden, der den Vermieter bekannt gibt oder im Namen des Mieter den Mangel beim Vermieter rügt. Italian Real Estate Ltd. ist inkeinem Fall zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet. Die Mängelbeseitigung obliegt ausschließlich dem Vermieter.

10.3 Italian Real Estate Ltd. ist insoweit nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Mietende gegenüber dem Vermieter schriftlich geltend zu machen. Bei Bedarf gibt Italian Real Estate Ltd. die genaue Anschrift des Vermieters bekannt. Voraussetzung eines Anspruches ist, dass die Leistungen bzw. vom Mieter angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, der Mangel unverzüglich angezeigt wurde und eine Abhilfe nicht erfolgte bzw. nicht möglich war.

10.4 Ist die Leistung durch Mängel des Mietobjektes ganz erheblich beeinträchtigt, so ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass der Mieter den Vermieter unter angemessener Fristsetzung zur Abhilfe aufgefordert hat und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist.


11. Vertragspartner - Haftung - Verjährung

11.1 Vertragspartner sind der Mieter und der Eigentümer des jeweiligen Vermietobjetes. Für Ansprüche aus einem Mietverhältnis haften ausschließlich der Vermieter sowie die der Mieter. Die Leistungserbringung obliegt ausschließlich dem Vermieter. Gewährleistungsansprüche können nur gegen den Vermieter gerichtet werden. Dies gilt auch dann, wenn Italian Real Estate Ltd. im Auftrage der Vermieter Zahlungen annimmt oder weitere Leistungen im Auftrage des Vermieters und/oder auf Wunsch für den Mieter übernimmt.

Ansprüche gegenüber Italian Real Estate Ltd. können nur geltend gemacht werden, wenn Italian Real Estate Ltd. bei ausdrücklich erklärten Aufträgen durch den Vermieter grob fahrlässig gehandelt hat. Gegen Italian Real Estate Ltd. können insbesondere keine Ansprüche geltend gemacht werden, die die Leistungserbringung in Bezug auf das Mietobjekt anbelangen.

11.2 Ein Schadensanspruch ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist. Ein Schadensanspruch ist immer nur an den Vermieter zu richten.

11.3 Für Ansprüche aus einem Vertrag wird unabhängig von der erforderlichen Geltendmachung der Ansprüche nach einem Monat (vgl. Ziffer 10 3. Absatz) eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Die Verjährung beginnt an dem Tag des vertraglich vorgesehenen Mietendes.


12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Mieter ist verpflichtet sich über die jeweils gültigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zu informieren und Vorsorge zu tragen, dass er diese erfüllt. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten.


13. Sonstiges

13.1 Dieser Vertrag bestimmt sich nach spansichem Recht.

13.2 Gerichtsstand ist für Ansprüche gegen einen Vermieter ist der Wohnort des Vermieters, für Ansprüche gegen Italian Real Estate Ltd. Kingston, United Kingdom, für Ansprüche gegen den Mieter ist sein Wohnort

Veranstaltungen

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